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Anmeldung und Fristen
A n m e l d u n g
Für einen Unterricht an der Musikschule der Stadt Ulm ist für Sie bzw. Ihr Kind eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Unter dem Punkt "Anmeldung" finden Sie hierzu alle Anmeldeformulare.
Sobald die Anmeldung die Musikschule erreicht, wird diese schriftlich bestätigt und mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,90 € verbunden.
Unterrichtszuteilungen erfolgen immer zum Schuljahresbeginn (= 1. August)
bzw. zum Schulhalbjahr (= 1. Februar).
Die Unterrichtsplatzvergabe erfolgt nach Eingangsdatum der Anmeldungen.
bzw. zum Schulhalbjahr (= 1. Februar).
Die Unterrichtsplatzvergabe erfolgt nach Eingangsdatum der Anmeldungen.
Die Anmeldung ist keine Gewähr für die Unterrichtszuteilung zum nächsten Semester, weil teilweise in den gewünschten Fächern nicht ausreichend Unterrichtsplätze frei werden.
So keine Zuteilung erfolgen kann, verbleiben die Anmeldungen bei der Musikschule auf der Warteliste für das jeweilige Unterrichtsfach.
K ü n d i g u n g
Eine Kündigung bei der Musikschule bedarf der Schriftform und muss zu nachfolgend genannten Fristen vorliegen.
Einzelunterrichte
- Kündigung bis 30. November = Vertragsende zum 31. Januar
- Kündigung bis 31. Mai = Vertragsende zum 31. Juli
Gruppenunterrichte
- Kündigung bis 31. Mai = Vertragsende zum 31. Juli
- exclusive Grundkurse (Musik erleben, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung) - automatisches Vertragsende je nach Kurslänge
Probezeit bei Gruppenunterrichten
Eine Probezeit bis 30. November gilt für folgende Fächer:
- Eltern-Kind-Gruppe
- Musikalische Früherziehung
- Blockflöte Grundausbildung (Gruppe 4-7 Schüler)
- Musikalische Grundausbildung ohne Blockflöte
Die Probezeit gilt für beide Vertragspartner. Dazu muss die schriftliche Kündigung bis spätestens 15. November vorliegen. Wird während der Probezeit nicht gekündigt, läuft der Unterrichtsvertrag bis zum Kursende.

