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Im Zuge der neuerlichen Haushaltskonsolidierung und im Lichte des Aufeinander-Zubewegens der Musikschulen in Neu-Ulm und Ulm und derer Satzungen bzw. Entgeltordnungen hat der Gemeinderat der Stadt Ulm am 13. Juli 2011 der Modifikation der Unterrichts- und Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Ulm vom 01. August 2006 (bzw. 01. Februar 2010) sowie der Erhöhung der Entgelte für den Einzel-, Gruppen- und Erwachsenenunterricht zugestimmt.
Sogleich darf ich Ihnen versichern, dass die Entgeltanpassung im großen und ganzen äußerst maßvoll (oft ≤ 2%) ausgefallen ist. Die Unterrichtsordnung selbst haben wir uns zu modernisieren, entschlacken und dynamisieren bemüht.
Mir ist bewusst, dass Ihnen dieser Brief kurz vor der Sommerpause nicht wirklich große Freude bereitet; andererseits ist es meine Pflicht, Sie über diese Satzungsänderung so schnell als möglich zu informieren, zumal sie zum 01. August 2011 (also zum neuen Schuljahr) wirksam wird.
Sechs Punkte seien angemerkt:
1. Die neuen Entgelte bleiben deutlich unterhalb des baden-württembergischen Landesdurchschnitts.
2. Es ist bis dato gelungen, mit den Neu-Ulmern weitestgehende Einigkeit bezüglich der Entgelte für den Einzelunterricht 30, 45 und 60 Minuten und Gruppenunterricht 2er, 3er und 4er Gruppe sowie der Musikalischen Früherziehung (also den Volumeneinheiten) zu erzielen. Im Hinblick auf unsere Kooperation und auf Transparenz und Vergleichbarkeit innerhalb unserer Region empfinde ich dies als durchaus sinnvoll.
3. Dass dem einen oder anderen die Entgelterhöhung für die Zweier- und Dreiergruppe sowie für das Instrumentenkarussel drastisch vorkommen mag, liegt einerseits am Fünfeinhalbjahres-Intervall (hingegen fand die letzte Entgelterhöhung für den Einzelunterricht vor eineinhalb Jahren statt), andererseits an der überfälligen logischen Dynamisierung der Entgelte.
4. Freilich haben wir vorallem bei den basalen Angeboten unseres Hauses (und "Singen Bewegen Sprechen" kostet im übrigen nichts...) auf Sozialverträglichkeit geachtet (z.B. Musikalische Früherziehung 22,50 € - 23,00 €).
5. Nur zu Ihrer Information: Auch die Rückführungsraten des Ulmer Spatzen Chores und der Jungen Bläserphilharmonie Ulm werden zum 01. August 2011 angehoben.
6. Eigentlich mag ich es garnicht schreiben: Selbstredend haben Sie aufgrund der Satzungs- und Entgeltänderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Lassen Sie uns als Fristende den 05. August 2011 festhalten.
Wie Sie heutzutage wieder verstärkt der öffentlichen Diskussion entnehmen, sind die eigene aktive Auseinandersetzung mit einem Instrument oder der Stimme oder auch das aktive Musizieren schlechthin von hohem Wert und großem Nutzen.
Ich freue mich, dass Sie uns die Treue halten und Sie bzw. Ihr(e) Kind(er) unsere Musikschule weiterhin mit Freude und Gewinn besuchen werden.
Und:
Ich wünsche Ihnen eine erholsame Sommerpause.
Ich wünsche Ihnen eine erholsame Sommerpause.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Schuh
Schulleiter
Stephan Schuh
Schulleiter

